Mit dem Erwerb eines oder mehrerer Genossinnenschaftsanteile von je 1500,- EUR erhält die Genossin das
Recht, an der einmal im Jahr stattfindenden Generalversammlung teilzunehmen, zu wählen und für einen Posten zu kandidieren. Jede Genossin hat nur eine Stimme, egal wie viele Anteile sie gezeichnet
hat.
In der Generalversammlung werden die Genossinnen umfassend über die Geschäfte der Genossinnenschaft informiert. Außerdem wird über grundlegende Unternehmensentscheidungen abgestimmt. Vorstand und
Aufsichtsrat erhalten dadurch Vorgaben für das kommende Geschäftsjahr, z.B. über die Realisierung neuer Projekte. Außerdem legt der Vorstand den vom Aufsichtsrat geprüften Jahresabschluss und
Wirtschaftsplan vor. Über die Gewinnverwendung entscheiden die anwesenden Genossinnen.